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Wertermittlung von Immobilien in Braunschweig

Wertermittlung / Immobilienwert von Häusern oder Wohnungen in Braunschweig

Wertermittlung

Wertermittlung – verschiedene Begriffe – am Ende bleibt meist der Verkehrswert

Warum gibt es so viele Begriffe für die Immobilienbewertung? Es könnte doch so einfach sein, wenn es nur einen Immobilienwert gäbe!

Wir erklären Ihnen hier, was die verschiedenen Immobilienwerte bedeuten und warum es eigentlich bei der Wertermittlung nur einen Immobilienwert geben sollte und die anderen dennoch ihre Berechtigung haben.

Hinweis zu den Inhalten dieses Artikels über Immobilienwerte:

Hierbei handelt es sich natürlich nicht um eine wissenschaftliche Arbeit, sondern eine möglichst einfache Beschreibung von zum Teil sehr komplexen Definitionen mit rechtlichen Hintergründen, insbesondere im Steuerrecht, welche dem ständigen Wandel unterlegen sind. Dieser Blog beschreibt unsere Erfahrungen und die Situation im Oktober 2016. Spätere Änderungen werden hier nicht berücksichtigt oder korrigiert. Unser Blog dient natürlich zudem weder der Rechts- noch der Steuerberatung, er erhebt weder einen wissenschaftlichen Anspruch noch den Anspruch der Vollständigkeit. Wir empfehlen generell die Beratung durch einen Rechts- oder Steuerberater.

  • Brandkassenwert

Der Brandkassenwert dient dazu, Wiederbeschaffungswert zu ermitteln. Es gibt ihn, um eine einheitliche Basis zur Berechnung von Neubauwerten zu schaffen, um daraus wiederrum die Versicherungsprämien zu berechnen. Dabei wird bei der Wertermittlung (unabhängig vom tatsächlichen Baujahr) auf das Jahr 1914 zurück gerechnet.

 

  • Beleihungswert

Der Beleihungswert ist ein Begriff aus dem Bankwesen. Er repräsentiert den Wert einer Kreditsicherheit, vor dem erwartet wird, daß er sich im Falle des Ausfalls des Schuldners kurzfristig realisieren lässt. Diese Art der Wertermittlung wird von Banken und Versicherungen genutzt – für den Eigentümer einer Immobilie ist er ansich unbeachtlich, hat aber dennoch eine große Bedeutung. Setzt die Bank ihn zu niedrig an, können die Zinsen erheblich höher ausfallen.

Im Beleihungswert sollen Verkaufsrisiken und Wertschwankungen, welche sich im Worst-Case-Szenario“ ergeben könnten bereits berücksichtigt sein. Deshalb fällt dieser Wert auch deutlich niedriger aus, als der tatsächliche Marktwert oder Kaufpreis zum Zeitpunkt der Kreditvergabe. Leider ist die Herangehensweise der Banken nicht nur uneinheitlich, sondern häufig vom guten Willen derer sog. Gutachter abhängig, die leider oftmals das Handwerkszeug zur Immobilienbewertung garnicht erlangt haben.
Zwei traurige Beispiele:

  1. Ein von einer überregional tätigen Bank beauftragter Gutachter stufte einen Beleihungswert erheblich herunter, weil die Immobilie “an der B1″ liegt.
    Die Auflösung: Die 40m² Studentenwohnung war in der Pestalozzistraße – direkt im Univiertel. Warum das ein Negativkriterium sein soll, konnten wir nicht nachvollziehen. Später ergab sich, daß der sog. Gutachter nie dort gewesen war, sondern lediglich mit Google-Maps arbeitetete.
  2. Eine ausschließlich in der Region rund um Braunschweig verwurzelte Bank sendete eine in Hannover ansässige Gutachterin.

    Anlässlich der Bewertung eines 4-Familienhauses  in Wallage in Braunschweig nahm die Dame einen Ortstermin gemeinsam mit unserem Mitarbeiter wahr und begrüßte ihn mit den Worten: “Ich habe gerade gesehen hier fließt ja auch ein Fluß, das ist aber schön”.

Sofern Sie mit der Wertermittlung des Beleihungswertes der Bank nicht zufrieden sind: Gehen Sie zu einer anderen Bank, die machen auch gern Geschäfte…

 

  • Einheitswert

Der Einheitswert soll eigentlich dem tatsächlichen Wert des Grundstückes so nahe wie möglich kommen. Da deren Grundlage aber die Hauptfeststellungszeitpunkte 1964 und 1935 sind, sind die Abweichungen erheblich. Der Einheitswert hat deswegen nur für die Ermittlung von Steuern eine Bedeutung. Hierbei handelt es sich um die Grundsteuer, die Gewerbesteuer und die Zweitwohnungssteuer. In der Vergangenheit wurde dieser Wert auch für die Bemessung anderer Steuern heran gezogen. Da insbesondere das Steuerrecht einem ständigen Wandel unterlegen ist, ist diese Situation natürlich nicht in Stein gemeisselt, sie kann sich jederzeit durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung verändern. Diese Herangehensweise an die Wertermittlung ist jedenfalls mindestens antiquiert, wenn nicht sogar völlig untauglich.

 

  • Sachwert

Wertermittlung des Sachwertes vereinfacht ausgedrückt: Die Summe der verwendeten Baumaterialien zuzüglich der damit verbundenen Arbeit und Nebenkosten abzüglich der altersbedingten Wertminderung.

 

Man nennt die Sachwertermittlung nicht ohne Grund „Steine zählen“. Viele Gutachter lehnen diesen Weg der Wertermittlung jedoch kategorisch ab, weil es wenig zielführend ist, zu ermitteln, was denn der Baukörper rechnerisch wert wäre, wenn der tatsächliche Wert dann doch nicht daran orientiert, was die Herstellungskosten gewesen sein könnten.

Darüber hinaus mag die Summe der Baumaterialien im Baumarkt in Braunschweig gleich sein, aber deren Wert, wenn sie zu einem Mehrfamilienhaus verbunden sind, ist sehr orts- und Lageabhägig. So wird in Wallage von Braunschweig ein höherer Preis erzielt werden, als z.B. in Stiddien – selbst wenn man den Bodenwert herausrechnet.

 

  • Ertragswert

Der Ertragswert ergibt sich, wie der Name schon sagt, aus der Wertermittlung der aus der Immobilie zu erzielenden Erträgen. Erträge können damit aber nicht nur Mieten und Pachten sein, sondern z.B. auch Erbbauzinsen, Niesbräuche, Zölle oder landwirtschaftliche Erträge. Daraus lässt sich ein Jahresertrag ermitteln, welcher dann die Grundlage für die Bewertung des Grundstückes ist.  Natürlich sind dabei auch noch erhebliche Zu- und Abschläge möglich, wenn ein Ertrag z.B. deutlich niedriger ist, als markt- oder ortsüblich.

Für Renditeimmobilien, wie z.B. Büro- oder Mehrfamilienhäuser ist das Ertragswertverfahren ein häufig verwendeter Weg, um den tatsächlichen Marktwert der Immobilie zu ermitteln.

 

  • Vergleichswert

 

Nach Vergleichswertverfahren erfahren wird derWert aus tatsächlich realisierten Kaufpreisen von anderen Kauffällen ähnlicher Immobilien abgeleitet, die in Lage, Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Zuschnitt und sonstiger Beschaffenheit hinreichend mit der zu vergleichenden Immobilie übereinstimmen.

 

  • Direktes Vergleichswertverfahren -Der optimale Fall ist der direkte Vergleich: Die benachbarte Eigentumswohnung im selben Haus in Braunschweig, in gleicher Größe, Nutzung, Ausstattung, Zustand wurde am Vortag auf dem freien Markt verkauft. Da dieser Fall in der Praxis kaum vorkommt, wird das indirekte Vergleichswertverfahren verwendet.
  • Indirektes Vergleichswertverfahren -Das indirekte Vergleichswertverfahren basiert auf der Kaufpreissammlung Gutachterausschüsse, die sich aus der Auswertung sämtlicher beurkundeter Kaufpreise ergibt. Hierzu wird vom Sachverständigen Einblick in die anonymisierte Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses genommen. Eine sichere Beurteilung ist allerdings nur bei ausreichender Zahl von hinreichend geeigneten vergleichbaren Käufen in zeitlich nahem Abstand möglich.Auch die Nutzung von Bodenrichtwerten drängt sich auf, dabei ist jedoch zu berücksichtigen, daß die Fehlertoleranz sich bei diesen Werten erheblich erhöht, wenn in der dortigen Lage dort schon länger keine unbebauten Grundstücke mehr zum Marktpreis verkauft wurden.Typische Merkmale, die dann zu Zuschlägen oder Abschlägen vom Mittelwert des Vergleichswertes des Bodens führen, sind: Lage, also Braunschweig, Ortsteil, Stadtteil, Stadtviertel, Straße, Straßenseite – Mikrolage und Makrolage genannt. Dazu kommen andere Lagekriterien wie z.B. auch Bodenbeschaffenheit, Größe und Form des Grundstückes, Bodenschätze oder Altlasten, Gefahrenpotentiale, Erschließungsgrad, Baurecht, Planungsrecht, Außenanlagen und deren Zustand.Bei den baulichen Anlagen auf dem jeweiligen Grundstück verhält es sich ähnlich, Baujahr, Abnutzung, Austtattung, Qualität, Art und Maß der baulichen Nutzung, Rechte Dritter (wie z.B. Mietverträge), Baumängel oder Bauschäden sind Faktoren, die den Vergleichswert gegenüber dem vorher ermittelten Durschnittspreis erhöhen oder senken können.

 

  • Buchwert

Der Buchwert wird insbesondere bei der Bilanzierung von Immobilien verwendet und hat recht wenig Aussagekraft über den aktuellen Marktwert. Er wird jedoch benötigt, damit nicht jede Immobilie, jedes Jahr zum Jahresabschluß für die Bilanz neu bewertet werden muß und hat insofern auch seine Berechtigung.

Vereinfacht ausgedrückt: Anschaffungskosten (Herstellungskosten) abzüglich Abschreibungen zuzüglich Zuschreibungen = Buchwert

 

  • Verkehrswert

§ 194 des Baugesetzbuches (BauGB) besagt: „Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Das bedeutet, daß jegliche Subjektivität ausscheidet, auch etwaige Sympathien oder Antipathien des Verkäufers gegenüber einem bestimmten potentiellen Interessenten oder innerhalb einer Erbengemeinschaft.

 

  • Der Verkehrswert entspricht also dem Preis, der bei einem fiktiven Verkauf erzielbar wäre.
  • Der Verkehrswert bestimmt sich aus allen tatsächlichen und rechtlichen Merkmalen / Eigenschaften nach den Anschauungen des „gewöhnlichen Rechtsverkehrs“
  • Der Verkehrswert ist ein stichtagsbezogenener Wert, der sich theoretisch täglich ändern oder schwanken kann.

 

  • Marktwert

Artikel 49 (2) der Richtlinie des EU-Rates
„Unter Marktwert ist der Preis zu verstehen, der zu dem Zeitpunkt der Bewertung aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages über Bauten oder Grundstücke zwischen einem verkaufswilligen Verkäufer und einem ihm nicht durch persönliche Beziehungen verbundenen Käufer unter den Voraussetzungen zu erzielen ist, daß das Grundstück offen am Markt angeboten wurde, dass die Marktverhältnisse einer ordnungsgemäßen Veräußerung nicht im Wege stehen und dass eine der Bedeutung des Objektes angemessene Verhandlungszeit zur Verfügung steht“.

 

The European Group of Valuers Associations (TEGoVA) definiert den Marktwert wie folgt:

„Der Marktwert ist der geschätzte Betrag, zu dem eine Immobilie in einem funktionierenden Immobilienmarkt zum Bewertungsstichtag zwischen einem verkaufsbereiten Verkäufer und einem kaufbereiten Erwerber nach angemessenem Vermarktungszeitraum in einer Transaktion im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkauft werden könnte, wobei jede Partei mit Sachkenntnis, Umsicht und ohne Zwang handelt“.

 Soll heißen, die verschiedenen Fiktionen unterscheiden sich nicht vom Verkehrswert! Deswegen ist, unserer Auffassung nach der Marktwert dem (älteren) Verkehrswert gleichzusetzen.

 


 

Der Immobilienwert im Sinne des Eigentümers oder des Kunden

Welchen Immobilienwert bzw. welche Art der Wertermittlung Sie benötigen, sollte sich aus den vorgehenden Erklärungen und Definitionen ergeben haben. Wir beschreiten zwei Wege zur Wertermittlung: Dabei geht es aber weniger um das Ergebnis – dieses ist bei beiden Wertermittlungen das Gleiche – sondern vielmehr der Aufwand, der betrieben werden muß, oder vermieden werden kann. Unsere Wertermittlungen stellen wir im Folgenden vor:

 

Wertermittlung in Form eines Sachverständigen-Gutachten 

Soweit es uns als Gutachter betrifft – entscheidend für uns  (und unsere Kundschaft) ist typischerweise am ehesten die Wertermittlung des Marktwertes / Verkehrswertes.  Also der Wert, der für Sie als Kunden durchsetzbar wäre bzw. zum jeweiligen Stichtag durchsetzbar gewesen wäre.

Beispiel: Erbfall – das Finanzamt schätzt eine Immobilie zu hoch ein, so daß Ihnen erhebliche Erbschaftsteuer entsteht. Wir prüfen die (vermutlich) falsche Bewertung durch das Finanzamt in Ihrem Auftrage und erstellen ein Gegengutachten bzogen auf den Todestag des Erblassers, um Ihnen die unangemessen hohe Steuerlast zu ersparen.

Ein anderes Beispiel: Bei streitigen Auseinandersetzungen über das Einfamilienhaus oder Immobilien im Betriebsvermögen, im Rahmen einer Ehescheidung erstellen wir eine Wertermittlung über den tatsächlichen Wert, damit Ihr zukünftiger Ex-Partner Sie nicht benachteiligt.

Natürlich ermitteln wir, wenn dies für Ihre Ansprüche das Richtige ist, gern auch die anderen Immobilienwerte, auch wenn sie dem Marktwert nicht entsprechen.

Die Kosten für diese Wertermittlung / Sachverständigen Gutachten sind in der HOAI, der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure geregelt. Die HOAI 2013 finden Sie hier: HOAI 2013

Da die Regeln für Gutachtachten sehr streng sind und aufwändige mathematische Herleitungen mit wissenschaftlicher Genauigkeit zum Beweis erfordern, haben diese Gutachten oftmals mitsamt Anhängen 30-40 Seiten und sind entsprechend teuer.

Die Alternative dazu ist die Marktwertanalyse, die weniger aufwändig ist, aber auf den selben Wert kommt. Die Marktwertanalyse ist die erheblich günstigere Variante der Wertermittlung – oft kostet sie weniger als ein Drittel gegenüber dem konvventionellen Gutachten nach HOAI.  Sie wird im folgenden Absatz beschrieben. Nachteil der Marktwertanalyse: Da keine wissenschaftliche Methodik verwendet wird, ist sie vor Gericht oftmals nicht anerkannt.

 

Wertermittlung durch Marktwertanalyse von Jo. Wolter Immobilien

In unserer Eigenschaft als Immobilienmakler ermitteln wir ausschließlich den Marktwert.

Dies geschieht basierend auf unserer Marktkenntnis, nicht nach mathematisch wissenschaftlichen Formeln und Ableitungen.  Wir ermitteln den durchschnittlich verwirklichten Durchschnittspreis vergleichbarer Immobilie und modifizieren diesen Durchschnittswert anhand von Zu- oder Abschlägen, die Ihre Immobilie gegenüber der durchschnittlichen Vergleichsimmobilie erhält. Dabei berücksichtigen wir verschiedene Lagekriterien, Ausstattungskriterien, energetische Kriterien, aber auch Faktoren wie Grundrißgestaltung oder die Anpassung an die Marktwertentwicklung gegenüber dem vergangenheitsbezogenen Durchschnittswertes.

Der Vorteil gegenüber einem klassischen Gutachten ist, daß die Wertermittlung in Form der Marktwertanalyse von Jo. Wolter Immobilien erheblich günstiger ist und innerhalb weniger Tage angefertigt werden kann, während man auf eine Gutachten nach HOAI oftmals mehrere Wochen oder gar Monate warten muß. Der Nachteil der Marktwertanalyse ist, daß sie bei juristischen Auseinandersetzungen von Richtern oftmals nicht akzeptiert wird.

Wenn man den Wert der Immobilie allerdings nur für sich selbst oder bei zum geschickten Verhandeln mit einem Kunden benötigt, ist die Wertermittlung via Marktwertanalyse in den meisten Fällen die bessere Wahl.

 

Fragen Sie uns, welches Gutachten bzw. welche Wertermittlung für Ihre Immobilie in Braunschweig oder im Braunschweiger Umland, in Wolfsburg, Wolfenbüttel, Vechelde, Cremlingen, Helmstedt, Salzgitter oder Gifhorn die Richtige ist.

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht oder Ihren Anruf unter 0531-244770. Wenn Sie mehr über Jo. Wolter, Immobilienmakler in Braunschweig erfahren wollen klicken Sie hier für unsere Maklerwebseite oder hier für unsere Gutachterwebseite.

 

 


 

Stand: 2016-11-20

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Marktwertanalyse, die Alternative zum Gutachten

Gutachten kosten viel Geld – denn sie sind leider sehr aufwändig.

Oftmals lässt es nicht vermeiden, daß wir für unsere Kunden zur Erbauseinandersetzung oder bei Differenzen mit dem Finanzamt Gutachten als vereidigte Sachverständige erstellen. Der vereidigte Sachverständige muß etliche Kriterien erfüllen, hinsichtlich des Weges und der mathematisch- / wissenschaftlichen Herleitung des Wertes der betreffenden Immobilie.

Wenn Sie aber eigentlich nur den Wert Ihrer Immobilie erfahren und dokumentiert wissen möchten, dafür kann es verschiedene Gründe geben, dann muß es vielleicht nicht unbedingt ein 30-seitiges Gutachten sein – denn meist interessiert den Leser lediglich das Deckblatt und die letzte Seite des Gutachtens  – das ist dort wo der Marktwert der Immobilie steht.

 

Immobiliengutachten versus Marktwertanalyse

Immobilienbewertung in Braunschweig
Vergleich Immobiliengutachten versus Marktwertanalyse

 

UNTERSCHIED MARKTWERTANALYSE / IMMOBILIENGUTACHTEN

Die Marktwertanalyse von Jo. Wolter Immobilien aus Braunschweig kommt logischerweise zum gleichen Ergebnis, als wenn einer der Herren Wolter (Vereidigter Sachverständiger Uwe Wolter oder Diplom Sachverständiger Maic Wolter) den aufwändigeren Weg beschreiten. Wir ersparen Ihnen und uns viel Schreibarbeit und Sie erhalten am Ende drei Seiten (Deckblatt, Rechenweg, Zusammenfassung und Ergebnis) Marktwertanalyse, statt 40 Seiten (inkl. Anlagen) für ein Gutachten und sparen ca. 2/3 der Kosten!

 

WAS KOSTET EINE MARKTWERTANALYSE? WAS KOSTET EIN GUTACHTEN?

Für ein Einfamilienhaus mit einem Wert von 400.000,00 Euro in Braunschweig kostet die Erstellung eines Gutachtens ca. 2.000,00 Euro (Stand 2015), denn letztes müssen wir nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) abgerechnen. In bestimmten Fällen sind sogar noch höhere Gutachterkosten dadurch begründet, dass z.B. aufgrund wesentlich höherer Komplexität, Größe (z.B. Hotel) oder weitere Aspekte des Bewertungsobjektes einen erhöhten Schwierigkeitsgrad darstellen und die Bewertung erschweren.

Das Honorar für das Gutachten resultiert zum Großteil daraus, dass der vereidigte Gutachter  oder Diplom Sachverständige viel Zeit für Recherchen, Objektbesichtigung, Bild-Dokumentation, Berechnungen und Abfassung  sowie textliche Beschreibungen von  Mikro- und Makrolagen ausarbeiten muß, was mehrere Tage in Anspruch nehmen wird Darüber hinaus werden zahlreiche Dokumente, Auskünfte und Unterlagen bei verschiedenen Ämtern und weiteren Informationsquellen beschafft, die bei einer Marktwertanalyse nicht zwingend zur Dokumentation beigefügt werden müssen.

Eine Marktwertanalyse ist deutlich günstiger. Je nach Aufwand der Datenbeschaffung, Zeitaufwand, Anreise liegen die Kosten bei ca. 650,00 -850,00 Euro

 

WARUM NICHT GENERELL EINE MARKTWERTANALYSE?

So einfach ist es leider nicht. Vor Gericht würde man unserer Marktwertanalyse unterstellen, wir hätten sie aus Wertschätzung Ihnen gegenüber so angepasst, wie es Ihren Wünschen entspricht – vor Gericht hilft Ihnen die Marktwertanalyse wegen des Anscheins ein Parteigutachten” zu sein nicht weiter. Hier müssen wir die wissenschaftlichen Regeln einhalten und den langen Weg beschreiten, auch wenn das Ergebnis des Immobiliengutachtens das Gleiche wie das der Marktwertanalyse ist.

 

WANN EMPFEHLEN WIR EINE MARKTWERTANALYSE ANSTATT GUTACHTEN?

So oft wie möglich!

Unser Interesse liegt nicht in Recherchen, Analysen und langwierigen mathematischen Herleitungen, wenn wir die Wertermittlung Ihres Hauses oder Ihrer Eigentumswohnung auch abkürzen können und wir erkennen, daß Sie einfach nur gern den Wert Ihrer Immobilie kennen möchten.

Manchmal gelingt es auch, streitige Parteien davon zu überzeugen, daß dieser Weg der richtige ist und daß sich beide an das Ergebnis der Marktwertanalyse halten, bzw. das Ergebnis der Marktwertanalyse anerkennen werden. Dann lassen wir uns von allen Beteiligten gemeinsam beauftragen. Alle Beteiligten sparen, wenn das Ergebnis nicht strittig ist und der Wert vor Gericht ausgefochten werden muß, durch die Marktwertanalyse viel Zeit und Geld.

 

WANN EMPFEHLEN WIR EIN GUTACHTEN ANSTATT MARKTWERTANALYSE?

So oft wie nötig!

Zwei typische Beispiele:

Bei Rechtstreitigkeiten vor Gericht:
Wenn eine außergerichtliche Einigung oder die Einigung auf eine Marktwertanalyse unmöglich erscheint, wird ein Immobiliengutachten eines vereidigten Sachverständigen benötigt.

Gegenüber dem Finanzamt:
Wenn dem Finanzamt bewiesen werden muß, daß deren Bewertung einer Immobilie völlig falsch ist und dadurch z.B. zuviel Erbschaftssteuer entsteht, muß ein aufwändiges Gutachten eines vereidigten Sachverständigen her!

 

 

 


Erfahren Sie mehr zum Thema Sachverständigen Gutachten für Immobilien auf unserer Gutachterseite unseres Internetauftritts auf www.wolter.de


 

 

 

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Grundstücksbewertung statt Schätzung

BEWERTEN STATT SCHÄTZEN

“Ich möchte mein Haus schätzen lassen – ich brauche Ihre Wertschätzung für meine Wohnung!”

BEWERTEN STATT SCHÄTZEN

“Wertschätzung” – ist ein Begriff, der oftmals falsch benutzt wird, leider auch von Amateuren und selbsternannten Experten.

Jemand der den Wert Ihrer Immobilie objektiv beurteilen soll, entlarvt sich als Dilettant wenn er den Begriff “Schätzung” oder “Wertschätzung” verwendet!

Wertschätzung – das ist das, was ein Dienstleister Ihnen als Kunden entgegenbringen soll – aber mit Ihrem Haus oder Ihrer Eigentumswohnung hat das nichts zu tun!

Sie wissen Ihr Haus zu schätzen, wir wissen es zu bewerten!

Der Begriff “Schätzung” an sich klingt schon unpräzise, wie soll also jemand, der diesen Begriff verwendet, im Stande sein, der tatsächlichen WERT Ihrer Immobilie sorgfältig- und mit der nötigen Ernsthaftigkeit zu beurteilen?

Seien Sie bitte kritisch! Eine Immobilie kann man nur bewerten, wenn man weiß, was man tut – wenn man Erfahrung hat, gut ausgebildet ist und sich vor Ort auskennt!

Wer sich in Braunschweig auskennt, der kennt und versteht den Markt, dessen Strömungen, Entwicklungen und Lagen. Für jemanden der bundesweit tätig ist und Immobilien bewertet, ist Ihre Immobilie nur eine Ansammlung von Steinen. Diese kann er anhand von Baumassen grob schätzen und daraus einen Preis ableiten – aber aus allgemeinen, bundesweit anwendbaren Listen oder Internetangeboten, jedoch leide nicht aus echter Marktkenntnis heraus! Deswegen vertrauen Sie Ihre Immobilie bitte nur jemandem an, der sich in Braunschweig auskennt!

 

Wenn wir Ihr Haus bewerten, wissen Sie das hoffentlich zu schätzen

Wir kennen uns in Braunschweig und Umgebung aus, hier durchdringen wir den Markt. Wir werten seit Jahrzehnten tatsächlich beurkundete Verkaufspreise aus – sowohl aus unseren eigenen Verkäufen, als auch aus den Gutachterausschüssen. Seit knapp fünfzig Jahren ist immer ein Wolter im Gutachterausschuß der Stadt Braunschweig gewesen. Wir wissen, was wirklich verkauft wird – und zu welchen Preisen!

Bleiben Sie kritisch! Ihr Haus oder Ihre Wohnung stellen einen erheblichen Vermögenswert dar, überlassen Sie diesen Wert keinen Amateuren, lassen Sie Sie sich nicht mit einer Wertschätzung abspeisen, sondern verlangen Sie mehr!

Sprechen Sie mit uns darüber, was Sie in Ihrer individuellen Situation wirklich brauchen – und wofür. Nicht immer muß es ein teures Gutachten sein – eine Marktwertanalyse – basierend auch echten Verkaufspreisen ist häufig die probate Alternative.

 

Wir freuen uns über Ihre Wertschätzung unserer Bewertung!!!

Mit der Bewertung von Jo. Wolter Immobilien aus Braunschweig sind Sie gut beraten! Seriös, präzise und fundiert – so ermitteln wir den Wert Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses!

Seit 1952 sind wir in Braunschweig für unsere Kunden als Makler, Gutachter und Sachverständige – inzwischen in dritter Generation – tätig!

Mit SACHVERSTAND arbeiten wir gern auch für Sie! Und dabei spricht nicht nur unsere Erfahrung für uns, sondern auch unsere Ausbildung. Ihre Immobilie, egal ob Haus oder Wohnung oder Gewerbeimmobilie, wird ausschließlich von diplomierten Sachverständigen bewertet. Lesen Sie hierzu mehr auf unserer Webseite www.wolter.de

 

Herzlichst,

Uwe Wolter, Gutachter
Diplom Immobilienwirt (VWA)
Vereidigter Sachverständiger der IHK-Braunschweig

Maic Wolter, Gutachter
Immobilienwirt DIA-Diplom
Dipl. Sachverständiger (DIA)
Mitglied im Gutachterausschuss für Grundstückswerte Braunschweig-Wolfsburg

Petritorwall 6
38118 Braunschweig

Kontakt über www.wolter.de oder 0531-244770

 

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